Recycling Hinweis
Hinweis zu Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräte
Auf Grundlage des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG), bzw. der Richtlinie 2012/19/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) informieren wir euch über die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten.
Wenn du ein Elektro- oder Elektronik-Altgerät entsorgen möchtest, bist du nach dem ElektroG dazu verpflichtet, dieses in einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zu tun. Alle Elektro- oder Elektronikgeräte, die auf dem europäischen Markt in den Verkehr gebracht werden, sind mit dem entsprechenden Symbol zu versehen, dass das Wegwerfen in Siedlungsabfallbehälter untersagt. Dieses Symbol der „durchgestrichenen Abfalltonne“ wird in Ausnahmefällen aufgrund von Größe oder Funktion des Geräts nicht auf diesem selbst, sondern auf der Verpackung, in der Gebrauchsanweisung oder auf dem Garantieschein gedruckt, unterliegt jedoch weiterhin dem ElektroG bzw. der WEEE-Richtlinien und sind daher ebenfalls vom unsortierten Siedlungsabfall getrennt zuzuführen.

Unter welchen Voraussetzungen können Alt-Geräte über die one.de IT-Handelsgesellschaft mbH zurückgegeben werden?
Du kannst deine Geräte bei uns zur Entsorgung zurückgeben, sofern du ein Elektro- oder Elektronikgerät auf
erworben hast, das dem ElektroG unterliegt, an eine Adresse in Deutschland geliefert werden soll und das Altgerät
der
gleichen Geräteart entspricht und im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, kann dieses
bei
der one.de IT-Handelsgesellschaft mbH zur Entsorgung abgegeben werden.
Unabhängig vom Kauf eines neuen Geräts bei einer der genannten Plattformen kannst du maximal drei Altgeräte
zurückgeben,
die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm sind. Keines der Altgeräte muss zuvor bei ONE.de
IT-Handelsgesellschaft
mbH gekauft worden sein.
Welche Geräte sind von der Regelung betroffen?
Alle Elektro- und Elektronikgeräte, die zu ihrem ordnungsgemäßen Betrieb elektrische Strome bzw. elektromagnetische Felder erzeugen, verbrauchen, übertragen oder messen und auf Spannungen von max. 1000 V (Wechselstrom) bzw. 1500 V (Gleichstrom) ausgelegt sind, sind von der Regelung betroffen, sofern keine Ausnahme anwendbar ist.
Dazu müssen sie in eine der folgenden zehn Gerätekategorien fallen, die du in Anlage I des ElektroG findest:
- Haushaltsgroßgeräte
- Haushaltskleingeräte
- Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik
- Geräte der Unterhaltungselektronik und Photovoltaikmodule
- Beleuchtungskörper
- Elektrische und elektronische Werkzeuge
- Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte
- Medizinische Geräte
- Überwachungs- und Kontrollinstrumente
- Automatische Ausgabegeräte
Informiere dich gerne über die Homepage der Stiftung EAR über aktuelle Hinweise zu Auslegungshinweisen zum Anwendungsbereich.
Ausnahmen gemäß §2 Abs. 2 ElektroG
Sofern es sich um einen Teil eines anderen Gerätes handelt, das nicht in den Anwendungsbereich fällt, ist dies nicht in das Gesetz inbegriffen. Außerdem müssen sie die Funktionen nur speziell als Teil dieses Gerätes erfüllen können. Darunter fallen z. B. fest eingebaute Autoradios, die unter die Altfahrzeugverordnung fallen oder separat vertriebene Kabel, die nur der Weiterleitung des Stroms dienen (z. B. Verlängerungskabel, HDMI-Kabel). Kabeltrommeln mit Überlastsicherung, Überspannungsüberwachung, Netzhalter oder austauschbare Autoradios hingegen fallen unter das Gesetz. Explizit ausgeschlossen sind:
- Glühlampen
- ortsfeste industrielle Großwerkzeuge
- ortsfeste Großanlagen
- bewegliche Maschinen (gewerblich genutzt, nicht für den Straßenverkehr bestimmt)
- Verkehrsmittel zur Personen- und Güterbeförderung (Sonderregeln für E-Fahrräder)
- Geräte zum Zweck der Forschung und Entwicklung, zur Wahrung der Sicherheitsinteressen der BRD sowie bestimmte medizinische Geräte und In-vitro-Diagnostika, die vor Ablauf ihrer Lebensdauer infektiös werden
Wie erfolgt die Rückgabe und Entsorgung an die one.de IT-Handelsgesellschaft mbH?
Du hast die Möglichkeit, dein Altgerät unter der Firmenadresse der one.de IT-Handelsgesellschaft mbH, Nordfrost-Ring 16 26419 Schortens zurückzugeben. Zudem hast du die Möglichkeit, Altgeräte bis 31 kg und den maximalen Paketabmessungen von 120 x 60 x 60 cm zu uns per DHL zu senden. Hierfür ist ein vorfrankiertes Versandetikett notwendig. Kontaktiere uns dafür zuvor unter [email protected].
Du bist selbst dafür verantwortlich, dass sich auf den jeweiligen Altgeräten keine personenbezogenen Daten befinden. Stelle daher die Löschung dieser Daten vor der Rückgabe sicher.
Sofern möglich, sind dem Altgerät bitte alte Batterien oder Akkus zu entnehmen, bevor du es zur Entsorgung zurückgibst.
Für die Altgeräterückgabe ist ein stabiles Paket, oder die Verpackung Deiner letzten Online-Bestellung, notwendig. Der Versand von Säcken und anderen nicht geeigneten Verpackungen ist ausgeschlossen. Das Paket soll den Inhalt schützen und den Transport ermöglichen. Du musst das Paket bitte ausfüllen, so dass der Inhalt nicht frei beweglich ist. Falls notwendig, bitte Papier oder Kartonagen als Füllmaterial hinzufügen. Das Paket muss mit Klebeband verschlossen werden. Versandetikett nicht vergessen!
Zudem hast du die Möglichkeit, die Geräte bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (kommunale Werkstoffhöfe/Sammelstellen) oder bei den von Herstellern und Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen zu entsorgen. Altbatterien und Altakkumulatoren sind vor Abgabe von den Altgeräten zu trennen. Bitte denke daran, auch hier selbstständig deine personenbezogenen Daten auf den Altgeräten vor Entsorgung der Geräte zu entfernen. Auch auf Druckern oder Scannern können erhebliche Datenmengen persönlicher Art gespeichert sein.
Ein Online - Verzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen findest du hier:
https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen.jsfWenn dein Altgerät noch in einem guten Zustand ist oder repariert werden kann, kannst du dieses außerdem als Spende an eine wohltätige Organisation weitergeben.
Wie stellt ONE.de die sichere Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten sicher?
one.de IT-Handelsgesellschaft mbH ist Mitglied der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (Stiftung ear) zu der Reg.-Nr. 89475384. Mit der Mitgliedschaft gewährleistet one.de IT-Handelsgesellschaft mbH die sichere Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten. Für weitere Informationen hierzu sowie den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) besuche die Seite https://www.stiftung-ear.de/oere/.
Informationspflichten gemäß §18 Abs. 2 Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Informationen hierzu findest du unter https://www.bmu.de/themen/wasser-abfall-boden/abfallwirtschaft/statistiken/elektro-und-elektronikaltgeraete/.
Hinweis zur Batterieverordnung
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf
Folgendes hinzuweisen:
Batterien dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden.
Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, entweder auf eigene Kosten an uns zurücksenden
oder unentgeltlich an unserem Versandlager (Versandadresse) zurückgeben. Alternativ können Sie die Batterien an den örtlichen
Sammelstellen abgeben.
Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet, damit die Batterien wiederaufbereitet oder fachgerecht
entsorgt werden können.
Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder Ihre Gesundheit schädigen können. Batterien enthalten aber auch wichtige Rohstoffe, wie z.B. Eisen, Zink, Mangan oder Nickel und können verwertet werden. Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:
Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf. Bei Batterien, die eine bestimmte Masse an Blei, Cadmium oder Quecksilber enthalten, wird durch die nachfolgenden Zusätze unter dem Symbol mit der durchgestrichenen Mülltonne auf die jeweiligen Schadstoffe hingewiesen:
- Pb: Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
- Cd: Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
- Hg: Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber
Informationen zu den enthaltenen Kosten gemäß Artikel 56 Absatz 4 EU-Batterieverordnung (Verordnung 2023/1542) finden Sie bei der
Initiative „Batterie-Zurück“.
Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise.
